Mitgleid werden

Bei der Anmietung einer Wohnung – spätestens vor dem Bezug – ist der Erwerb der Mitgliedschaft erforderlich. Die Mitgliedschaft erhält man durch den Erwerb von mindestens 11 Geschäftsanteilen zu je 160 Euro.

Jeder Pflichtanteil muss sofort einbezahlt werden. Die Höchstzahl der Anteile mit denen sich ein Mitglied beteiligen kann ist 100.

Einzahlungen auf den/die Geschäftsanteil(e), vermehrt um zugeschriebene Gewinnanteile, vermindert um abgeschriebene Verlustanteile, bilden das Geschäftsguthaben des Mitgliedes.

Detaillierte Angaben hierzu finden Sie in der Satzung und dem Genossenschaftsgesetz.

Sprechzeit:
Mittwoch von 14.00 bis 17.30 Uhr.
Oder nach telefonischer Vereinbarung.