Das Genossenschaftsprinzip
Der Genossenschaftsgedanke stammt zwar schon aus der Mitte des 19. Jahrhunderts, doch angestaubt ist er deswegen nicht. Ganz im Gegenteil: Die drei prägenden Säulen Selbsthilfe, Selbstbestimmung und Selbstverwaltung sind in einer selbstbewussten demokratischen Gesellschaft moderner denn je. Eine gute Idee bleibt eben jung. Heute gibt es in Deutschland ca. 2.000 Wohnungsbaugenossenschaften mit zusammen rund drei Millionen Mitgliedern und einem verbindenden Ziel: Die Mitglieder mit preisgünstigem Wohnraum zu versorgen.
Eine Wohnungsgenossenschaft ist kein gewöhnliches Wohnungsunternehmen. Die unternehmerischen Ziele erschöpfen sich nicht in Umsatz und Gewinn. Denn im Genossenschaftsgesetz heißt es, „die Förderung ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichem Geschäftsbetrieb“ ist der Unternehmenszweck. Durch diese gesetzliche Definition hat die Genossenschaft einen Doppelcharakter: Sie ist sowohl Wirtschaftsunternehmen als auch Sozialgemeinschaft.