Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Bau- und Heimstättenverein Stuttgart eG ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite der Bau- und Heimstättenverein Stuttgart eG: www.bauundheim.de
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
- Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Einige visuell wahrnehmbare Überschriften sind nicht mit dem HTML-Strukturelement „Überschrift“ ausgezeichnet.
- Einige Dokumente sind nicht barrierefrei, wie etwa
Geschäftsberichte https://bauundheim.de/zahlen-und-fakten/ , Mitgliederinformationen https://bauundheim.de/mitgliederinformation/ und
Formulare https://bauundheim.de/formulare-download/ - Nicht alle PDFs entsprechen der in Abschnitt 10 der EN 301 549 genannten Anforderungen.
- Videos sind nicht untertitelt.
Für alle aufgeführten Barrieren gilt: Ein Website-Relaunch ist für das Jahr 2027 geplant.
Dokumente, die vor dem 23. September 2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
- Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16.01.2026 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Abs. 2 Ziff. 1 L-BGG-DVO.
Die Erklärung wurde zuletzt am 13.07.2026 überprüft.
- Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Despina Toni Konstantinidis
Redaktionell verantwortlich
Wilhelm-Blos-Str. 59
70191 Stuttgart
Telefon: (07 11) 2 50 01-42
redaktion@bauundheim.de
- Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Bau- und Heimstättenverein Stuttgart eG wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Bau- und Heimstättenverein Stuttgart eG nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Nora Welsch
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360
poststelle@bfbmb.bwl.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
