Fragen und Antworten

Wohnen
Wo finde ich die Wohnungsangebote?

Die Bau- und Heimstättenverein Stuttgart eG bietet grundsätzlich alle freien Wohnungen auf ihrer Homepage an. Die Angebote finden Sie hier.

Befindet sich kein Angebot auf der Seite, ist aktuell keine Wohnung ausgeschrieben.

Gibt es eine Warteliste?

Nein, wir führen keine Wartelisten. Die Erfahrung zeigt, dass Wohnungsangebote so nicht in der akuten Bedarfslage den Interessenten angeboten werden können.

Wie bewerbe ich mich für eine Genossenschaftswohnung?

Jeder Interessierte kann und darf sich auf die ausgeschriebenen Wohnungen bei uns bewerben. Mitglied unserer Genossenschaft werden Sie erst, wenn Sie den Zuschlag zu Ihrem neuen Zuhause erhalten haben und die Dauernutzungsvereinbarung unterzeichnen.

Wer kann eine Wohnung anmieten?

Interessenten, die Mitglieder sind oder bei Anmietung eine Mitgliedschaft erwerben. Das Haushaltsnettoeinkommen sollte ungefähr das dreifache der Netto-Monatsmiete betragen. Bei den öffentlich geförderten Wohnungen erfolgt die Vergabe durch die Landeshauptstadt Stuttgart, dem Amt für Liegenschaften und Wohnen.

Gibt es Mietverhältnisse auf Zeit?

Nein, die Genossenschaft schließt ausschließlich Dauernutzungsverträge, also Mietverträge, welche auf Dauer ausgelegt sind, ab. Mietverträge auf Zeit sind in der Regel nicht möglich. Dauernutzungsverträge für Wohnraum werden nur mit Privatpersonen abgeschlossen.

Mitgliedschaft
Wie werde ich Mitglied?

Die Bau- und Heimstättenverein Stuttgart eG nimmt neue Mitglieder nur auf, wenn „externe“ Interessenten eine Wohnung zugesprochen bekommen und ein Dauernutzungsverhältnis abschließen. Dann wird eine Mitgliedschaft gleichzeitig auch Voraussetzung.

Was muss bei der Mitgliedschaft alles beachtet werden?

Bei Übernahme einer Wohnung muss die Mitgliedschaft begründet werden. Hierzu sind 11 Anteile, zwei mitgliedschaftsbegündene und neun nutzungsbezogene Anteile, mit jeweils 160,- Euro pro Anteil (insgesamt 1.760,- Euro) zu übernehmen. Die Anteile werden verzinst und können bei Auszug aus der Wohnung bzw. Verlassen der Genossenschaft gekündigt werden. Die Auszahlung der (vor dem 30. September eines Jahres) gekündigten Anteile erfolgt nach der Bilanzfeststellung durch die Vertreterversammlung im darauffolgenden Jahr.

 

Zu den Wohnungen
Wie groß sind die Wohnungen?

Die Genossenschaft verfügt über Wohnungen in unterschiedlicher Ausführung und Größe. Sie finden bei uns 1-Zimmer- bis zu 5-Zimmer-Wohnungen und Wohnflächen von etwa 20 m² bis zu ca. 145 m² vor. Die meisten Wohnungen in unserem Bestand sind 2-Zimmer-Wohnungen mit einer Wohnfläche von circa die 50 m². Wohnungen mit mehr als 100 m² Wohnfläche machen einen geringen Teil unseres Bestandes aus – entsprechend selten werden diese Wohnungsgrößen angeboten.

Sind die Wohnungen an den ÖPNV angebunden?

Unsere Wohnhäuser sind zentral in und um Stuttgart stationiert. Eine Übersicht über unsere Immobilienstandorte finden Sie hier.  Die Anbindung können Sie online bei den öffentlichen Verkehrsbetrieben in Erfahrung bringen.

Rauchwarnmelder – was ist zu tun bei einem Fehlalarm?

Leider kommt es vor, dass die Rauchwarnmelder gelegentlich Fehlalarme abgeben.

In diesem Fall können Sie den Rauchwarnmelder, z. B. mit einem Besenstiel, am Testknopf in der Mitte des Gerätes ausschalten.

Wenn das Gerät trotzdem weiter Fehlalarme auslöst, ist es vermutlich defekt. Bitte melden Sie dies unter Angabe der Minol-Liegenschaftsnummer, bei der

Minol-Rauchwarnmelder-HotlineTel. 0711 9491 1999

Von Minol erhalten Sie dann per Postkarte einen Termin, an dem der Rauchwarnmelder ausgetauscht wird.

Sollte der Austausch nach vier Wochen noch nicht erfolgt sein, melden Sie sich bitte bei unserem Technischen Sekretariat telefonisch unter der 0711 25001-36, -27 oder per E-Mail unter technik@bauundheim.de.

Die Demontage eines Rauchwarnmelders sollte nur die letzte Möglichkeit sein. Sofern Sie einen Rauchwarnmelder demontieren müssen, erfüllt Ihre Wohnung nicht mehr die vorgegebenen Sicherheitsvorschriften! Bitte melden Sie dies umgehend unserem Technischen Sekretariat, damit ein Austausch der Geräte erfolgen kann.

Die Liegenschaftsnummer der Firma Minol finden Sie in Ihrem Schaukasten im Treppenhaus. Am besten notieren Sie sich die Telefon- und die Liegenschaftsnummer der Firma Minol und legen diese griffbereit in Ihre Wohnung bereit.

Weitere FAQs und Hinweise finden Sie in unserem Kundenportal. Sie sind Mitglied unserer Genossenschaft? Dann registrieren Sie sich doch einfach in Ihrem Kundenportal.