Liebe Mitglieder,
am 1. Januar 2023 tritt mit dem Wohngeld-Plus eine umfassende Wohngeldreform in Kraft.
Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um die Miete in voller Höhe zu zahlen und Sie auch
keine anderen Sozialleistungen erhalten, sollten Sie ihren Anspruch auf Wohngeld prüfen.
Das neue Wohngeld unterstützt erstmals auch bei den Heizkosten. Damit können die gestiegenen
Heizkosten abgefedert werden. Und auch wenn Sie in energetisch sanierten Wohnraum
leben, in dem die Mieten ggf. höher sein können, können Sie einen Anspruch auf
Wohngeld haben. Denn das neue Wohngeld berücksichtigt das über eine sogenannte Klimakomponente.
Wer kann Wohngeld beantragen?
Weitere Informationen zur Reform erhalten Sie hier.